Das englische Wort "lodge" bezeichnet ursprünglich ein Holzgebäude, das den Bauhandwerkern als Werkstatt, als Aufenthalts- und Versammlungsraum diente.
Die Loge ist die Heimstätte freimaurerischen Wirkens. Sie ist das Zentrum geistiger Arbeit und ernster Besinnung, aber auch Ort geselliger Begegnung. An gewissen Veranstaltungen der Loge können auch Angehörige und Gäste
der Mitglieder teilnehmen. Abgesehen von solchen Anlässen ist die Freimaurerei aus Tradition ein Männerbund.
Juristisch sind Freimaurerlogen in der Schweiz Vereine gemäss Art. 60ff. ZGB. Oberstes Organ einer Loge ist wie in anderen Vereinen die Generalversammlung, welche das letzte Wort in allen Geschäften hat und auch den Vorstand wählt.
Der Meister vom Stuhl (Präsident) führt mit seinem Beamtenkollegium (Vorstand) die Loge. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Verfassung und Reglemente der Schweizerischen Grossloge Alpina sowie die Statuten und Reglemente der Loge Fiat Lux bilden die rechtlichen Grundlagen der Loge.
Die Logenkultur soll von Brüderlichkeit geprägt sein. Jeder Bruder leistet seinen Beitrag zu einem offenen und vertrauensvollen Klima. Der Bruder bekennt sich zur Freimaurerei, ist integer, verlässlich, konflikt- und teamfähig.
Sein Verhalten soll immer und überall so überzeugend sein, dass der Freimaurerei ein hoher ethischer und moralischer Stellenwert zugeordnet wird.